Mit unserem internationalen Produktions- und Zuliefernetzwerk wird es schwierig, unsere Anforderungen an Lieferanten richtig zu verstehen und damit zu erfüllen.

Daher schliesst SSM mit unseren A-Lieferanten Zusammenarbeitsverträge ab, die Aufgaben und Rechte beider Partner klar definieren. Ein Zusammenarbeitsvertrag enthält typischerweise Abmachungen zu Preisumfang und Zahlungskonditionen, Auftragsabwicklung und Lieferung, Qualtitässicherung, Geheimhaltung und anzuwendendem Recht. Uns ist es dabei ein Anliegen, diese Verträge so knapp wie möglich gestalten.